Fachkräfteeinwanderung: Neue Anlaufstelle für Unternehmen
Die neu gegründete Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften soll dazu beitragen, Ausländer aus Drittstaaten schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Seit dem 1. April 2025 können Unternehmen in Baden-Württemberg bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen. Damit bietet Baden-Württemberg eine zentrale und spezialisierte Anlaufstelle für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten.
Über die LZF ist eine digitalisierte Antragstellung und Bearbeitung möglich, verbunden mit der Beschleunigung der beruflichen Anerkennung für die ausländischen Fachkräfte. Darüber hinaus steht Unternehmen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung zur Verfügung.
Online-Antragsservice und Beratungshotline für Unternehmen
Bereits seit Ende März ist auf der LZF-Homepage ein umfassendes Informationsangebot zum beschleunigten Fachkräfteverfahren abrufbar. Anträge können seit dem 1. April online gestellt werden.
Zusätzlich ist eine Telefon-Hotline eingerichtet. In der Beratung werden nicht nur allgemeine Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren geklärt; vielmehr begleitet die LZF die Arbeitgebenden über die gesamte Dauer des aufenthaltsrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Verfahrens, sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Art und Weise vorliegen und beteiligt alle weiteren Akteure im Verfahren, wie die zuständige Anerkennungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll dazu beitragen, den Einreiseprozess zeitlich zu verkürzen, indem Arbeitgeber für eine Fachkraft aus einem Drittstaat die Vorabzustimmung zur Visumserteilung und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Fachkraft und Unternehmen müssen sich also bereits miteinander auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben und die Fachkraft muss sich noch in einem Drittstaat befinden. Es gelten verkürzte gesetzliche Bearbeitungsfristen.
LZF an zwei Standorten
Die LZF ist an zwei Standorten angesiedelt. Beschleunigte Fachkräfteverfahren im Bereich der Gesundheitsberufe werden im Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Für alle anderen Berufsgruppen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
Die LZF ist eine Ergänzung zu den unteren Ausländerbehörden, die weiterhin für die Durchführung beschleunigter Fachkräfteverfahren zuständig sind. Arbeitgeber haben somit die Wahl, ob sie sich zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die LZF als auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Stelle oder weiterhin an die Ausländerbehörde vor Ort wenden möchten.
Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung:
Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen – neue Möglichkeiten für Unternehmen