Foto: Dirk Kruse / Pixelio

26.07.2017

Faltblatt zur neuen Gewerbeabfallverordnung

Am 1. August tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ein Faltblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fasst die Regelungen zusammen.

Wichtigste Neuerung: Die Trennung von Abfällen wird ausgeweitet. Neben Papier, Glas, Kunststoffen und Metallen bilden nun auch Holz und Textilien eigene Abfallfraktionen. Dadurch sollen mehr Materialien in den Recyclingkreislauf gebracht werden.

Der Flyer informiert über die Vorgaben, die für gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle gelten. Ebenso werden die Dokumentationspflichten der Betriebe und die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen erläutert.

 ZDH-Faltblatt „Die neue Gewerbeabfallverordnung“

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de