Fördergelder für Innovationsassistenten
Seit dem 1. März 2008 können Unternehmen mit nicht mehr als 100 Mitarbeitern Fördergelder in Anspruch nehmen, wenn sie Hochschulabsolventen im Bereich Forschung und Entwicklung als Innovationsassistenten einstellen.
Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch - naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die nicht mehr als 100 Beschäftigte haben. Des Weiteren muss der Innovationsassistent in einem Betrieb in Baden-Württemberg beschäftigt werden. Außerdem dürfen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten nur zu weniger als 25 Prozent an dem beantragenden Unternehmen beteiligt sein.
Förderung bis zu 30% des Monatsgehalts
Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 30 Prozent des monatlichen Gehalts des Innovationsassistenten, jedoch maximal 1000 Euro/Monat. Die Förderdauer beträgt 12 Monate.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Adolf Jetter, Telefon 07121 2412-142 oder per E-Mail oder auf der Homepage des „Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg“ unter www.esf-bw.de.