Gefördert werden auch Photovoltaik-Anlagen – ob Aufdach, Fassade oder Freifläche. Foto: dusanpetkovic1 / Adobe Stock

21.09.2022

Förderprogramm für nachhaltige Stromerzeugung und Versorgungssicherheit

Um die Klimaschutzziele des Landes zu flankieren und gleichzeitig die Energieversorgung unter schwierigen Rahmenbedingungen nachhaltig zu sichern, bietet die L-Bank ab sofort in Kooperation mit der KfW zinsverbilligte Darlehen an.

Was und wer werden gefördert?

Gefördert werden sollen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie in Baden-Württemberg.

Antragsberechtigt sind neben KMU unter anderem auch große Unternehmen, öffentliche Unternehmen, freie Berufe, Landwirte, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.

In welcher Höhe wird gefördert?

Mit der Energiefinanzierung bietet die L-Bank zinsverbilligte Darlehen mit beihilfefreien Konditionen, die über die KfW refinanziert sind:

- Finanzierungsanteil bis 100 % der förderfähigen Kosten

- Darlehensmindestbetrag 25.000 Euro

- Darlehenshöchstbetrag 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Wie sind die Laufzeiten?

Neben den üblichen Darlehenslaufzeiten von 5, 8, 10, 15 und 20 Jahren gibt es auch eine Laufzeit von 18 Jarhen. Ab einem Darlehensbetrag von 1 Million Euro sind in Abstimmung mit der L-Bank auch abweichende Laufzeitvarianten möglich.

Antragstellung:

Die Anträge sind über die Hausbank und vor Beginn des Vorhabens bis spätestens Ende des dritten Kalendermonats nach Vorhabensbeginn bei der L-Bank zu stellen. Neben dem Antragsformular ist auch eine Bestätigung zum Kreditantrag mit den technischen Angabem zum geförderten Projekt einzureichen.

Hotline für Rückfragen: Tel. 0711-122-2670, wirtschaftsfoerderung[at]l-bank.de

 Merkblatt Energiefinanzierung