Ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Regeln für die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen. Foto: Bundesagentur für Arbeit

13.12.2010

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige besteht weiter

Seit 2006 können sich Existenzgründer freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die Regelung, die ursprünglich Ende 2010 auslaufen sollte, wird nun fortgeführt. Allerdings wird es für die Versicherten teurer.

Das Angebot steht allen Existenzgründern offen, die sich aus seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus dem Arbeitslosengeld heraus selbstständig machen. Vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss eine Versicherungspflicht von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate bestanden haben.

Die Beiträge richten sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach dem offiziellen Durchschnittswert aller Beschäftigten. Es handelt sich also um Festbeiträge. Anders sieht es im Leistungsfall aus. Dann werden fiktive Werte je nach Qualifikation und nach der Beschäftigung, in die vermittelt werden kann, herangezogen. Beispiel: Das Durchschnittseinkommen für Versicherte mit qualifizierter Berufsausbildung beträgt 2044 Euro (West), die Bezugsgröße für Versicherte mit Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbarer Qualifikation liegt bei derzeit 2555 Euro (West).

Selbstständige, die sich ab 2011 versichern, können erstmals nach fünf Jahren mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen. Bereits Versicherte erhalten bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März rückwirkend ausgesprochen werden kann.

Beiträge 2011 und 2012

Die Versicherung wird künftig teurer. Bemaß sich der Beitrag bislang an einem Viertel der jährlich neu festgelegten Rechengrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung, wird ab 2011 die halbe, ab 2012 die ganze Bezugsgröße zu Grunde gelegt. Somit steigen die monatlichen Beiträge von heute 17,89 Euro auf 38 Euro im kommenden Jahr und auf 76 Euro ab 2012. Ausnahme: Im ersten Versicherungsjahr ist grundsätzlich ein reduzierter Beitrag von 38 Euro vorgesehen.

Weitere Informationen

Die Agentur für Arbeit Karlsruhe hat ein Merkblatt zur Neuregelung herausgegeben, das Sie undefinedhier herunterladen können.

undefinedExistenzgründerportal des Bundeswirtschaftministeriums: Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

undefinedBundesagentur für Arbeit: Broschüre „Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung“ (Stand: Januar 2010)

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Geschäftsbereichsleiter Recht, Telefon 07121 2412-232, undefinedrichard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.