Foto: Dirk Kruse / Pixelio

21.08.2017

Gewerbeabfälle: Merkblätter und Muster für Betriebe

Mehr Abfälle als bisher müssen getrennt gesammelt werden. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung erweitert ebenso die Dokumentationspflichten für Betriebe. Mit unseren Mustervorlagen behalten Sie den Überblick.

Wie bisher unterliegen alle Handwerksbetriebe diesen Bestimmungen, die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind.

Neu sind eine Dokumentationspflicht und die Erweiterung der getrennten Sammlung bestimmter Abfälle, wie Holz, Textilien, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis.

Materialien zur Gewerbeabfallverordnung

 Merkblatt der Handwerkskammer Reutlingen

 ZDH-Faltblatt

 Muster zur Dokumentation von Siedlungsabfällen

 Muster zur Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH.

Abfallrecht kompakt

Von der Abfallanzeige bis zur Sammlung von Ziegelabfällen - ein Merkblatt der Handwerkskammer Reutlingen informiert über die abfallrechtlichen Bestimmungen.

 Abfallrecht kompakt (Stand: August 2017)

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.