Gewerbeabfälle: Merkblätter und Muster für Betriebe
Mehr Abfälle als bisher müssen getrennt gesammelt werden. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung erweitert ebenso die Dokumentationspflichten für Betriebe. Mit unseren Mustervorlagen behalten Sie den Überblick.
Wie bisher unterliegen alle Handwerksbetriebe diesen Bestimmungen, die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind.
Neu sind eine Dokumentationspflicht und die Erweiterung der getrennten Sammlung bestimmter Abfälle, wie Holz, Textilien, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis.
Materialien zur Gewerbeabfallverordnung
Merkblatt der Handwerkskammer Reutlingen
Muster zur Dokumentation von Siedlungsabfällen
Muster zur Dokumentation von Bau- und Abbruchabfällen
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH.
Abfallrecht kompakt
Von der Abfallanzeige bis zur Sammlung von Ziegelabfällen - ein Merkblatt der Handwerkskammer Reutlingen informiert über die abfallrechtlichen Bestimmungen.
Abfallrecht kompakt (Stand: August 2017)
Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.