Gewerbeabfall: Liste der Vorbehandlungsanlagen
Bei der Entsorgung gemischter Gewerbeabfälle, die nicht nach Materialarten getrennt gehalten werden, ist eine sogenannte Vorbehandlung vorgeschrieben. Die Landesanstalt für Umwelt hat eine Liste der im Land tätigen Anbieter zusammengestellt.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen Vorbehandlungsanlagen folgende technische Standards erfüllen bzw. Einrichtungen verfügen:
- Stationäre oder mobile Aggregate zum Zerkleinern, wie zum Beispiel Vorzerkleinerer
- Aggregate zur Separierung verschiedener Materialien, Korngrößen, Kornformen und Korndichten, wie zum Beispiel Siebe und Sichter
- Aggregate zur maschinell unterstützten manuellen Sortierung nach dem Stand der Technik, wie zum Beispiel Sortierband mit Sortierkabine
- Aggregate zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent, sofern Eisen- und Nichteisenmetalle in den zu behandelnden Gemischen enthalten sind
- Aggregate zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent, von Holz oder von Papier, wie zum Beispiel Nahinfrarotaggregate.
Hinweis: Die Liste der Anlagen ist das Ergebnis einer Abfrage, beruht also auf Auskünften der Betreiber. Die Angaben wurden bislang noch nicht behördlich überprüft.
Weitere Informationen und die Liste der Anbieter finden Sie unter
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/gewerbeabfall
Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de