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31.10.2022

Google Fonts: Unternehmen setzt sich erfolgreich gegen Abmahnung zur Wehr

Unternehmen, die Google Fonts auf ihren Internetseiten verwenden, sind ins Visier von Abmahnkanzleien geraten. Dass es sich lohnen kann, dagegen vorzugehen, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.

Das Landgericht Baden-Baden wertete in einem Eilverfahren die Abmahnung als einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und untersagte der abmahnenden Kanzlei jeglichen weiteren Kontakt in Sachen Google Fonts. Sollte die Kanzlei gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen, wird ein Ordnungsgeld oder an dessen Stelle Ordnungshaft fällig (LG Baden-Baden, Az.: 3 O 277/22).

Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer Reutlingen, rechnet mit weiteren Entscheidungen in dieser Richtung. „Zwar wirkt diese Gerichtsentscheidung nur zwischen den beteiligten Parteien und kann nicht zwingend auf jegliche Google Fonts-Abmahnung übertragen werden. Dennoch ist sie ein erster positiver Fingerzeig, wie Gerichte diese laufende Abmahnwelle bewerten.“

Betroffene Unternehmen sollten daher den Gang vor Gericht nicht scheuen. Eine solche Gegenwehr verleide den „Abmahnhaien“ regelmäßig die Lust an ihrer missbräuchlichen Vorgehensweise und schließlich das Geschäft, so Schweizer. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Derlei Abmahner scheuen gerichtliche Verfahren wie der Teufel das Weihwasser.“

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de