08.07.2010

Grünes Licht für erneuerbare Energien - Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

Gute Nachrichten für Hauseigentümer und Handwerker: der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Anfang Mai verhängte Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien aufgehoben. Damit stehen wie ursprünglich geplant in diesem Jahr noch Fördermittel in Höhe von 115 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft.

„Kunden und Betriebe haben nun wieder Planungssicherheit“, begrüßt Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, die Entscheidung. Der plötzliche Stopp ohne Vorankündigung hatte viele Handwerksbetriebe verärgert und zu Problemen mit investitionswilligen Hauseigentümern geführt, denen die Förderung bei der Angebotserstellung in Aussicht gestellt wurde. Gleichwohl beinhalte die neue Regelung einige Wermutstropfen, so Eisert. Die Finanzmittel werden zukünftig verringert, für viele Anlagen werden die Anforderungen massiv verschärft, viele der bislang verbauten Anlagen künftig gar nicht mehr gefördert. Der Anreiz für sanierungswillige Hausbesitzer, in Anlagen für Erneuerbare Energien zu investieren, sinke deutlich, glaubt Eisert.

Die Förderung soll ab dem 12. Juli 2010 fortgesetzt werden, allerdings unter veränderten Bedingungen. Danach fallen sämtliche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten aus der Förderung heraus. Gleiches gilt für Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen. Hingegen bleiben Anlagen, die kombiniert für Warmwasser und zum Heizen eingesetzt werden, förderfähig. Zusätzlich gelten für Wärmepumpen höhere Effizienzanforderungen.

Anträge, die bis zum Programmstopp am 3. Mai gestellt wurden, erhalten die volle Förderung nach den alten Bedingungen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sollen die noch nicht abschließend bearbeiteten Altanträge nun zügig bewilligt werden. Anders verhält es sich bei Anträgen, die in der Hoffnung auf eine nur kurzzeitige Haushaltssperre nach dem 3. Mai gestellt wurden. Sie werden abgelehnt. Diesen Hauseigentümern bleibt nichts anderes übrig, als einen neuen Antrag nach den neuen Konditionen stellen.

undefinedInfoblatt des Bundesumweltministeriums

Die neuen Förderrichtlinien sollen in Kürze verfügbar sein unter undefinedwww.erneuerbare-energien.de. Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, undefinedwww.bafa.de, entgegen.