Handwerkskammer begrüßt Reform der Privatinsolvenz
Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, begrüßt die jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform der Privatinsolvenz: "Der Bundestag hat gut daran getan, die Anforderungen an einen vorzeitigen Schuldenschnitt für Privatleute im Ergebnis ausgewogener zu gestalten als im ersten Reformentwurf vorgesehen."
Die Reform sieht jetzt eine Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren vor, wenn Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 Prozent ihrer Schulden tilgen. „Das Privileg eines Schuldenschnitts nach nur drei Jahren darf es in der Tat nicht ohne ein besonderes Engagement des Schuldners geben“, so Eisert.
So richtig es sei, gescheiterten Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, so wenig dürfe vergessen werden, dass die Gläubiger mit ihrem Forderungsausfall den Neuanfang des Schuldners finanzieren.
Darüber hinaus sei es erfreulich, so Eisert, dass der Bundestag mit der beschlossenen Reform gleichzeitig ein deutliches Zeichen für eine weitreichende Gläubigergleichbehandlung setze. Es sei längst überfällig gewesen, das sogenannte „Bankenprivileg“ abzuschaffen.
Gerade für Handwerksbetriebe, die überwiegend Kleingläubiger sind, sei es wichtig, dass alle Gläubiger gleichberechtigt an der Insolvenzmasse des Schuldners teilhaben.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, E-Mail richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de