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28.03.2019

Hautkrebs-Prävention: Angebotsvorsorge – was ist das?

Wer regelmäßig im Freien arbeitet, ist intensiver UV-Strahlung mit entsprechenden Risiken ausgesetzt. Die Sozialpartner der Bau- und Landwirtschaft haben sich auf freiwillige Vorsorgeuntersuchungen verständigt. Ob das Modell von Dauer sein wird, hängt von der Teilnahme der Betriebe ab.

Auslöser war eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Gremium sprach sich dafür aus, die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) im Hinblick auf den Schutz vor natürlicher UV-Strahlung um zwei Punkte zu ergänzen: eine obligatorische ärztliche Pflichtvorsorge für regelmäßige Tätigkeiten im Freien mit besonders intensiver Belastung und um eine Angebotsvorsorge für regelmäßige Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung.

In einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern (Verbände der Bauindustrie und der Landwirtschaft mit der BG Bau ) hat man sich auf ein freiwilliges Angebot verständigt. Arbeitgeber sind nun aufgefordert, den im Freien tätigen Beschäftigten eine Vorsorge im Hinblick auf Erkrankungen durch natürliche UV-Strahlung anzubieten. Die Vereinbarung „Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“ sieht dafür folgende Kriterien vor:

  • Sonneneinstrahlung („solare UV-Exposition“) von mindestens einer Stunde pro Arbeitstag,
  • an mindestens 40 Prozent der Arbeitstage,
  • im Zeitraum von April bis September,
  • zwischen 10 und 15 Uhr.
  • Sind diese Kriterien erfüllt, soll die Untersuchung einmal pro Jahr angeboten werden.

Damit ist die Einführung einer Pflichtvorsorge vorerst abgewendet. Laut einem ZDH-Rundschreiben soll lediglich das freiwillige Modell in die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung aufgenommen werden. Ob es dabei bleibt, hängt wesentlich davon ab, ob das freiwillige Modell flächendeckend von den Arbeitgebern umgesetzt wird. Eine Entscheidungsgrundlage soll die für den Jahresanfang 2022 geplante Evaluation bringen.

Im vergangenen Jahr wurden 32.000 UV-Vorsorgeuntersuchungen von der BG Bau durchgeführt. Die Sozialpartner streben eine Steigerung von acht Prozentpunkten in 2019 und um jeweils zehn Prozentpunkte in den darauffolgenden Jahren an.

Weitere Informationen

 Handwerkskammer Reutlingen: Informationen zu Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung

 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Themenschwerpunkt „Hitze und Sonne“ 

Fragen zum Arbeitsschutz beantwortet Ines Bonnaire, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de