Foto: Andreas Freude

11.07.2017

Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit überwinden, Prävention, Beschäftigung sichern, das sind die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Der Unternehmerverband Handwerk informiert über die rechtlichen Regeln und den Ablauf im Betrieb.

Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.

Dazu gehören Gespräche über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, die Belastbarkeit des Mitarbeiters und konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Angebote der Gesundheitsförderung oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Für Mitarbeiter ist die Teilnahme freiwillig.

 UDH-Merkblatt „Betriebliches Eingliederungsmanagement“

Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-235, katharina.nopper[at]hwk-reutlingen.de