19.04.2013

Infos zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Seit Januar läuft die bundesweite Umstellung von der Lohnsteuerkarte auf das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Tipps für den reibungslosen Einstieg zusammengestellt.

Steuerklasse, Freibeträge, Religionszugehörigkeit – diese Daten stellt die Finanzverwaltung künftig nur noch elektronisch zur Verfügung. Die elektronische Lohnsteuerkarte soll den Lohnsteuerabzug für alle Beteiligten vereinfachen. Änderungen, wie zum Beispiel Heirat oder die Geburt eines Kindes, werden automatisch berücksichtigt. Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim Finanzamt zu beantragen.

Arbeitgeber müssen bis zum Jahresende in das neue Verfahren einsteigen. Einzelne Etappen sind die Registrierung beim Elster-Portal der Finanzverwaltung, die Anmeldung der Arbeitnehmer und gegebenenfalls die Anpassung der Buchhaltungssoftware.

Allerdings lohnt sich ein frühzeitiger Einstieg. Unternehmen können dadurch zeitnah von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens profitieren. Gleichzeitig entgehen sie möglichen Engpässen beim Datentausch, die zum Ende der Einführungsfrist erwartet werden.

Der ZDH weist auf die Möglichkeit zum schrittweisen Einstieg in das ELStAM-Verfahren hin. Die Meldung der Arbeitnehmer kann auf verschiedene Zeitpunkte verteilt werden.

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über das neue Verfahren informieren. Musterschreiben sind auf dem Elster-Portal verfügbar. Dort ist auch der Leitfaden „ELStAM – Informationen für Arbeitgeber“ abrufbar.

www.elster.de