Internet: Facebook-Button lockt Abmahnprofis
Abmahnprofis sind kreative Leute. Neuerdings nehmen sie den "Gefällt-mir"-Button von Facebook ins Visier. Wer das Netzwerk nutzt und einen solchen Button auf seiner eigenen Website einbindet, sollte seine Datenschutzerklärung ergänzen. Ein Mustertext schützt vor unnötigen Kosten.
Ob es gefällt, oder nicht: Bei jedem Aufruf des „Like“-Buttons werden die Daten des Nutzers automatisch an Facebook übermittelt. Fehlt ein entsprechender Hinweis, kann es für den Betreiber der Website problematisch werden, teilt der Onlinedienst bwr-media.de mit. So geschehen in einem aktuellen Fall. Ein Online-Händler mahnte einen Konkurrenten, der den Button einsetzte, aber nicht über die Verwendung der Daten informierte, ab.
Zwar gebe es noch keine Gerichtsurteile zum Thema. Unternehmer sollten jedoch vorsorglich handeln, empfiehlt bwr-media.de, und ihre Datenschutzerklärung anpassen.
Der Händlerbund, ein Verband der deutschen Online-Händler, hat einen Textbaustein zur Verwendung von Facebook-Plugins formuliert, den Sie kostenlos herunterladen können.
"Facebook-Button" - Ergänzung zur Datenschutzerklärung
Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail.