Kassen: Land gibt Betrieben mehr Zeit für Umrüstung
Betriebe in Baden-Württemberg haben ein halbes Jahr mehr Zeit, ihre Kasse auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Das Finanzministerium verlängerte die Kulanzfrist bis zum 31. März 2021.
„Wir schaffen eine pragmatische Lösung, die dem Handel in ohnehin schwierigen Zeiten Luft verschafft“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Durch Einschränkungen und den Lockdown wegen der Corona-Pandemie sei es vielen Händlerinnen und Händlern kaum möglich gewesen, ihre Kassen umzurüsten.
Wie Sie die Fristverlängerung erhalten
Die Ausrüstung einer elektronischen Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) muss nun bis spätestens 31. März 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin wird die fehlende Ausrüstung durch die Finanzämter nicht beanstandet. Um in den Genuss der Regelung zu kommen, müssen Betriebe allerdings nachweisen, dass rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.
Die Fristverlängerung erfordert keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Liegen die Voraussetzungen vor, greift die Regelung stillschweigend und damit automatisch. Der Betrieb muss keinen gesonderten Antrag beim Finanzamt stellen.
Zum Kassengesetz
Nach dem sogenannten Kassengesetz dürfen seit dem 1. Januar 2020 nur noch Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen eingesetzt werden. Wegen zeitlicher Verzögerungen bei der Zertifizierung, hatte das Bundesfinanzministerium eine bundesweite Nichtbeanstandungsregel eingeführt, die bis zum 30. September 2020 läuft.
Zahlreiche Verbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks, hatten sich mit Nachdruck für eine Verlängerung der Kulanzfrist eingesetzt, die vom Bundesfinanzministerium allerdings abgelehnt worden ist. Eine solche haben nun mehrere Bundesländer per Erlass eingeräumt.
Weitere Informationen zum Kassengesetz finden Sie auf unserer Themenseite „Elektronische Kassen und Kassensysteme“.