Kfz-Steuerbescheide genau prüfen: LKW oder PKW?
Derzeit verschickt der Zoll neue Kfz-Steuerbescheide. Dabei häufen sich die Fälle, in denen leichte Nutzfahrzeuge von Handwerksbetrieben durch die Zollbebehörden fälschlicherweise als PKW eingestuft wurden. Grund hierfür ist ein fehlerhafter Datenabgleich. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass mehrere tausend Fahrzeughalter betroffen sind. In diesem Fall rät er zum Einspruch und kritisiert die Informationspolitik der Behörde. Die Neueinstufung würde teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug verursachen.
Fehlerhafter Kfz-Steuerbescheid – Wer Einspruch einlegen sollte:
Gerade im Handwerk sind leichte Nutzfahrzeuge wie die von Bauhandwerkern, Dienstleistern oder Gartenbaubetrieben sehr verbreitet. Sie nutzen ihr Fahrzeug überwiegend zur Waren- oder Materialbeföderung. Betriebe sollten ihren Kfz-Steuerbescheid daher genau prüfen. Wurde das Fahrzeug fälschlicherweise als PKW besteuert, rät der Verein innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen. Entscheidend dabei ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder eben als Nutzfahrzeug eingesetzt wird. Hierbei kommt es insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Überwiegt die Ladefläche, sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden könne.
Der Bund der Steuerzahler rät dazu, dem Einspruch Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beizufügen, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Für ein Fahrzeug mit maximal drei Sitzplätzen könne auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Hierfür sei jedoch ein TÜV-Gutachten erforderlich.
Hintergrund:
Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie PKWs besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 verschickt der Zoll wegen geänderter EDV-Programme massenhaft korrigierte Steuerbescheide. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als LKW eine Besteuerung als PKW erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Diese Änderungen setzt die Straßenverkehrsbehörde wegen automatisierter Angaben ohne nähere Prüfung um.