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08.05.2020

Kosmetikbetriebe dürfen wieder öffnen – der aktuelle Stand

Die Landesregierung hat einen Stufenfahrplan vorgelegt, nach dem die (Wieder-) Öffnung vorübergehend geschlossener Betriebe erfolgen soll. Kosmetikstudios dürfen demnach ab dem 11. Mai ihren Betrieb aufnehmen.

Konkrete Vorgaben, wie die Arbeit gestaltet werden muss, liegen bislang noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass es – wie bereits für das Friseurhandwerk – eine eigene Verordnung geben wird, die sowohl organisatorische Auflagen, Abstandsregeln und Hygienestandards, als auch weitere Empfehlungen für Kosmetikbetriebe enthalten wird. Vermutlich werden die Arbeitsbedingungen ähnlich ausgestaltet sein wie in den Friseurbetrieben. Grundsätzlich gilt jedoch: Verbindliche rechtliche Vorgaben gibt es noch nicht.

Den betroffenen Betrieben bleibt also nichts anderes übrig, als die Regeln, wenn sie denn vorliegen, kurzfristig umzusetzen. Die Verordnung für das Friseurhandwerk, das seit dem 4. Mai wieder ans Werk gehen kann, wurde am Vortag veröffentlicht.

Kosmetikerinnen und Kosmetiker mögen daher immer wieder mal auf unserer  Sonderseite "Schutzstandards in Friseur- und Kosmetikbetrieben" vorbeischauen, die zeitnah aktualisiert wird.