Kosmetikstudios bleiben geschlossen - Fußpflege erlaubt
Die Landesregierung hat am 3. Mai 2020 weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Ein Ergebnis: Kosmetikstudios bleiben weiterhin geschlossen. Eine Ausnahme gibt es für medizinische und kosmetische Fußpflege.
Betriebe müssen allerdings zahlreiche Auflagen beachten. Die Vorgaben entsprechen weitgehend denen für Friseurbetriebe. So ist das Mindestabstandsgebot von 1,5 Meter einzuhalten. Die Terminvergabe darf nur telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei der Behandlung müssen Kunden einen Mund-Nasen-Schutz (sog. Alltagsmasken) tragen, Beschäftigte eine medizinische Mund-Nasen-Maske.
Update: Voraussichtlich ab dem 11. Mai dürfen Kosmetikstudios wieder ihren Betrieb aufnehmen:
Weitere Informationen
Corona Verordnung für Fußpflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand: 3. Mai 2020)