Krankengeld & Co.: Elektronischer Datenaustausch startet am 1. Juli 2011
Ab dem 1. Juli wird der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen in einem weiteren Bereich zur Pflicht. Die zur Berechnung von Krankengeld und anderen Ersatzleistungen notwendigen Daten dürfen dann nur noch elektronisch übermittelt werden.
Ursprünglich sollte das elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen bereits zu Jahresbeginn eingeführt werden. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten konnten nun Arbeitgeber für ihre Meldungen sowohl Papierformulare als auch den digitalen Weg nutzen.
Zum 1. Juli 2011 fällt die Papierform endgültig weg. Spätestens dann müssen alle Arbeitgeber erforderliche Bescheinigungen zum Beschäftigungsverhältnis, zu Arbeitszeit und Entgelt vollelektronisch übermitteln. Ziel ist eine medienbruchfreie Übertragung der Daten zwischen Unternehmen und Leistungsträgern, die eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglicht. Der Aufwand für das Erfassen von Bescheinigungen, die in Papierformularen abgegeben wurden, entfällt künftig.
Betroffen sind folgenden Leistungen:
Gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeld, Kinder-Krankengeld (Kinderpflege-Krankengeld), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld
Gesetzliche Rentenversicherung: Übergangsgeld
Gesetzliche Unfallversicherung: Verletztengeld, Kinderpflege-Verletztengeld, Übergangsgeld
Bundesagentur für Arbeit: Übergangsgeld
Die Bescheinigung können auf auf zwei Wegen übertragen werden: gesichert und verschlüsselt aus systemgeprüften Programmen heraus (zum Beispiel: Entgeltabrechnungssoftware) oder mittels maschineller Ausfüllhilfen. Letztere stellen die Krankenkassen kostenlos zur Verfügung. (Download bei der undefinedInformationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung)
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt Betrieben, bereits eingesetzte Softwareprodukte auf diesen Punkt hin zu überprüfen und im Zweifelsfall bei den Anbietern nachzufragen, ob Updates erforderlich sind.
Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de.