Krisenberatung Corona: Anträge wieder möglich
Bis zu vier Beratungstage fördert das Land, um kleine und mittlere Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Folgen zu unterstützen. Nachdem die Mittel zwischenzeitlich aufgebraucht waren, können nun wieder Anträge gestellt werden.
Themen der Krisenberatung sind unter anderem
- Bestandsaufnahme im Betrieb
- Liquiditäts-, Finanz- und Kapitalplanung
- Beratung zu Fördermitteln
- Kurzfristige Maßnahmen (Personaleinsatz, Produktionsplanung, Ressourcenausstattung)
- Begleitung des Krisenmanagements
- Strategieentwicklung
Was wird gefördert?
Maximal vier Tagwerke bei einem Honorar von 700,-- Euro pro Tagwerk.
Kosten für Betriebe
Sie tragen lediglich die auf das Beratungshonorar anfallende Umsatzsteuer in Höhe von 112,-- Euro pro Tagwerk.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden.
Anträge von Handwerksbetrieben nimmt die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM) in Stuttgart entgegen. Detaillierte Informationen zum Programm und Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter
www.bwhm-beratung.de/betriebe/krisenberatung
Beratungsangebot der Kammer
Unabhängig davon bietet die Handwerkskammer Reutlingen ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an, die selbstverständlich auch Krisensituationen im Unternehmen abdeckt. Dazu zählen beispielsweise die Betriebsanalyse, die Liquiditätssicherung und die Finanzierung und Fördermittelberatung. In jedem Fall ist eine Erstberatung durch die Kammer sinnvoll, um den Beratungsbedarf im Unternehmen möglichst exakt zu bestimmen. Sie erreichen die Betriebsberatung unter Telefon 07121 2412-130, E-Mail beratung[at]hwk-reutlingen.de.