Kurzarbeit: Arbeitsagenturen bereiten Abschlussprüfungen vor
Nachdem viele Betriebe die Kurzarbeit wieder beenden konnten, stehen nun die Schlussrechnungen durch die Arbeitsagenturen an. Geprüft werden etwa Lohn- und Arbeitszeitnachweise.
Durch Kurzarbeitergeld können Betriebe flexibel auf Auftragslagen reagieren. Deshalb werden die monatlichen Leistungen immer nur vorläufig gewährt. Die Schlussrechnung und damit der endgültige Bescheid folgen erst nach Beendigung der Kurzarbeit.
Dazu fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise und Abrechnungen an. Bei Bedarf erfolgen die Prüfungen vor Ort im Betrieb oder beim Steuerberater. Auf der Grundlage des abschließendes Bescheides kann es zu Korrekturen kommen. Zu viel gezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Ebenso sind Nachzahlungen möglich.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld und eine Checkliste zur Vorbereitung der Prüfung bietet die Regionaldirektion Baden-Württemberg unter