12.06.2007

Lobbyerfolg beim Energieausweis

[036/07] Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, hatte kürzlich noch scharf kritisiert, dass es unverständlich und inakzeptabel sei, dass sich im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung im Bundesrat eine Benachteiligung des Handwerks und vieler qualifizierter und bereits heute anerkannt tätiger Energieberater abzeichne.

Jetzt hat der Bundesrat die Vorschläge des Handwerks aufgegriffen und eine breite Zulassung von qualifizierten Fachleuten aus dem Handwerk als Ausstellungs-berechtigte für Gebäudeenergieausweise beschlossen.

Demnach sind laut Beschluss zugelassen „Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben“.

Diese weite Fassung der Ausstellungsberechtigung ist als handwerkspolitischer Lobbyerfolg zu werten.