Lohnsteuer: Falsche Steuerklassen übermittelt
Aufgrund eines technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurden einzelne Arbeitnehmer einer falschen Steuerklasse zugeordnet.
Die Datenpanne betrifft die Anfang September übermittelte Änderungsliste der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Für einzelne Arbeitnehmer wurde die Steuerklasse III auf Steuerklasse IV geändert.
Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbst erkennen und den Fehler beheben, sondern sind auf Hinweise der Arbeitnehmer angewiesen. Die Korrektur kann formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Allerdings werden die Daten erst im Folgemonat an den Arbeitgeber elektronisch übermittelt.
Um den korrekten Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmer zu vermeiden, stellt das Finanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber aus. Diese Bescheinigung tritt vorübergehend an die Stelle der elektronischen Daten.
Weitere Informationen enthält ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.