Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
Die Schweiz ist der beliebteste Auslandsmarkt für Handwerker aus Baden-Württemberg. Zwei von drei exportierenden Betrieben, sind auch in der Schweiz tätig. Die kurzen Wege ins Nachbarland, die kulturelle Nähe und das hohe Preisniveau machen den Markt so attraktiv.
Doch das Arbeiten im Ausland ist nicht ganz einfach. Seit diesem Jahr wird es für die Handwerksbetriebe etwas komplizierter und für die Kunden womöglich teurer. Darauf weist Christoph Arnold, Leiter Europapolitik von Handwerk International Baden-Württemberg, hin.
Seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der weltweite Umsatz des Unternehmens einen Schwellenwert von 100.000 Schweizer Franken (ca. 85.000 Euro) übersteigt.
Dabei ist der Umsatz eines Unternehmens entscheidend, den es in Deutschland und im Ausland insgesamt erzielt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend. Die Änderung betrifft damit fast alle Betriebe, die in der Schweiz tätig sind.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind reine Warenlieferungen. Ein Fensterbauer, der seine Fenster lediglich in die Schweiz liefert, wäre von der Regelung also nicht betroffen. Möchte er diese jedoch vor Ort montieren, benötigt er eine Umsatzsteuernummer und muss einen Steuervertreter im Land benennen. Das bedeutet mehr Bürokratie und kostet die Betriebe Zeit und Geld. Dieser Mehraufwand wird die Leistungen voraussichtlich auch für Privatkunden verteuern.
Trotz aller Bürokratie bietet sich der eidgenössische Markt an: "Wir raten Betrieben, sich jetzt intensiv mit den Regeln vertraut zu machen. Auch wenn es aufwendig ist, die Schweiz und die EU sind gute Märkte, auf denen sich schon viele Betriebe ein zweites Standbein aufgebaut haben ", sagt Hrvatin Vrzina, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Reutlingen.
Ihr Tipp: Betriebe, die im Ausland tätig sind, sollten sich rechtzeitig die Unterstützung der Außenwirtschaftsberater bei Handwerk International Baden-Württemberg oder der Handwerkskammer einholen. „Denn Bürokratiehürden sind zwar lästig, werden aber von vielen Betrieben erfolgreich überwunden.“
Weitere Infos gibt es beim Webinar „Schweiz – so reagieren Sie auf die neue Mehrwertsteuerpflicht“ am 24. Januar 2018. Infos: www.handwerk-international.de/webinare
Hrvatin Vrzina, Telefon 07121 2412-134, hrvatin.vrzina[at]hwk-reutlingen.de