Meister dürfen früher an die Uni - Land wertet berufliche Qualifikation auf
Bislang mussten Handwerksmeister vier Jahre Berufserfahrung nachweisen, bevor sie ein Hochschulstudium aufnehmen konnten. Seit dem 1. März 2009 ist damit Schluss. Jungmeister können direkt im Anschluss an die berufliche Fortbildung im Hörsaal Platz nehmen.
Möglich macht es eine Änderung der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung des Landes. Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, begrüßt diese Entwicklung: „Wir brauchen mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.“ Die Regelung erleichtere die Karriere vom Gesellen über den Meister bis in die Hochschule. Damit werde die berufliche Ausbildung im Handwerk noch attraktiver, so Eisert.
Seit dem Wintersemester 2006/2007 können Meister unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung an jeder Hochschule oder Dualen Hochschule, den bisherigen Berufsakademien, in Baden-Württemberg studieren – und zwar ein ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechendes Fach. Voraussetzung ist die Meisterprüfung oder eine nach der Handwerksordnung beziehungsweise nach dem Berufsbildungsgesetz gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf. Zusätzlich müssen die Bewerber eine studienfachliche Beratung der Hochschule absolvieren.
Wer etwas anderes studieren möchte als er im Beruf gelernt hat, muss sich einer Eingangsprüfung der Hochschule unterziehen. Welcher Studiengang mit welcher Meisterausbildung gewählt werden kann, erfahren die studierwilligen Meister direkt bei den Ausbildungsstätten.
Im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen mit den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb haben im vergangenen Jahr 285 Handwerkerinnen und Handwerker ihre Meisterprüfung bestanden, in Baden-Württemberg waren es rund 3.400 Gesellinnen und Gesellen.
Hochschulzugang für Berufstätige - Merkblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Karl Wagner, Meisterprüfungsabteilung, Telefon 07121 2412-241, E-Mail karl.wagner[at]hwk-reutlingen.de.