20.01.2015

Meisterqualifikation für das Kosmetiker-Gewerbe

Am 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfungsverordnung für das Kosmetiker-Gewerbe in Kraft. Damit wird die Grundlage für den Erwerb eines bundeseinheitlichen, meisterlichen Befähigungsnachweises im Kosmetiker-Gewerbe geschaffen.

Beim Kosmetiker-Gewerbe handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B 2 zur Handwerksordnung). Dies bedeutet, dass für die selbständige Gewerbeausübung – anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A zur Handwerksordnung – keine Meisterpflicht besteht. Rund 450 Kosmetiker-Betriebe gibt es im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen.

Eine „freiwillige“ Meisterprüfung ist aber auch in handwerksähnlichen Gewerben, so auch im Kosmetiker-Gewerbe, möglich. Acht Auszubildende werden zur Zeit im Kammerbezirk ausgebildet; in der dualen Ausbildung sind es deutschlandweit rund 500. Der größere Teil der zukünftigen Kosmetiker und Kosmetikerinnen absolviert eine fachschulische Ausbildung. Beide Gruppen können künftig die Meisterprüfung ablegen.

Im Zentrum des Berufsalltags der Kosmetikerinnen und Kosmetiker steht „der Mensch“. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Schönheitsbehandlung, Massagen, Typ- und Haupttypbeurteilungen mit darauf abgestellten individuellen Behandlungs- und Pflegekonzepten und kosmetischer Hand- und Fußpflege. Unterschiedliche Behandlungen für Gesicht und Körper – ob geräteunterstützt oder manuell – runden das Portfolio ab.

Die zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung ist handlungsorientiert und bildet die Praxis der Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit ihren vielfältigen Aufgaben am Menschen ab. In den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke – es gibt keine Niveauunterschiede.

Tragendes Prüfungselement ist die Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein Fachgespräch. Damit stellt die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe ein verlässliches Qualitätssiegel dar, das für Kompetenz und Kundenorientierung steht. Die Meisterprüfungsverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.