Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten gelockert
Zum 1. August wurden die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz neu geregelt. Für viele Handwerksbetriebe dürfte der bürokratische Aufwand nun deutlich sinken.
Zwar sieht die neue Dokumentationspflichtenverordnung nach wie vor eine Aufzeichnungspflicht bis zu einer Entgeltgrenze von brutto 2.958 Euro vor. Allerdings wurde diese Vorgabe nun für dauerhaft Beschäftigte gelockert. Danach entfällt die Pflicht, Arbeitszeiten lückenlos aufzuzeichnen und die Daten aufzubewahren, wenn das verstetigte regelmäßige monatliche Bruttoentgelt mehr als 2.000 Euro beträgt und in den letzten zwölf Monaten nachweislich gezahlt wurde. Bei den Entgeltgrenzen handelt es sich um absolute Beträge. Sie gelten gleichermaßen für Beschäftigte in Vollzeit- und Teilzeit.
Eine Ausnahme gilt für große Teile des Baugewerbes, in dem nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz die Arbeitszeiten von gewerblichen Arbeitnehmern unabhängig von den o.g. Einkommensgrenzen auch zukünftig aufzuzeichnen sind. Betroffen sind hiervon das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackierer- und Steinmetz-Handwerk. Schreiner sind dann uneingeschränkt aufzeichnungspflichtig, wenn sie überwiegend (mehr als 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Fertigbau-, Dämm-(Isolier-), Trockenbau- und Montagebauarbeiten oder Zimmerarbeiten ausführen.
Eine zweite - auch für das Baugewerbe geltende - Erleichterung betrifft die Beschäftigung von engen Familienangehörigen. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Eltern des Arbeitgebers, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mitarbeiten, sind von der Aufzeichnungspflicht grundsätzlich ausgenommen.
Arbeitszeiten von Minijobbern sind auch zukünftig branchenunabhängig aufzeichnungspflichtig.
Weitere Informationen zum Mindestlohn und den Dokumentationspflichten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter
www.der-mindestlohn-wirkt.de
Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de, Lisa Helli, Telefon 07121 2412-231, lisa.helli[at]hwk-reutlingen.de.