Foto: Sascha Schneider/AMH

15.11.2024

Minijob 2025: Mindestlohn und Verdienstgrenzen steigen

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro die Stunde. Zeitgleich wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.

Wie viele Stunden kann man 2025 im Minijob arbeiten?

Trotz der Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit entsprechend.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Die Erhöhung der Verdienstgrenze macht unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge erforderlich. Dies ist dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitnehmer?

Minijobber können im nächsten Jahr durchschnittlich 556 Euro statt bisher 538 Euro im Monat verdienen und weiterhin die Vorteile eines Minijobs nutzen. Die Jahresverdienstgrenze liegt künftig bei 6.672 Euro.

Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, müssen aufpassen. Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben dann einen Minijob aus.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen.

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