Musterverträge überarbeitet
Der Landesarbeitskreis Arbeitsrecht des BWHT hat seine Musterverträge für handwerkstypische Beschäftigungsverhältnisse auf den neuesten Stand gebracht. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gab es Anpassungen bei der Klausel zur Verschwiegenheitspflicht.
Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Mai 2018) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und können eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände.
Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232 und Marko Petrovic, Telefon 07121 2412-231, E-Mail: recht[at]hwk-reutlingen.de.