Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, Reinhold Huber und Anton Knapp, Hauptzollamt Karlsruhe, Rechtsanwalt Michael Hubberten und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert.

23.04.2015

Nachlässigkeiten können teuer werden

Der gesetzliche Mindestlohn und seine praktische Umsetzung waren das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der die Handwerkskammer Reutlingen am Mittwoch nach Baiersbronn eingeladen hatte.

„Kein Jahr ohne neue Regelungen, die Betrieben zusätzliche Lasten auferlegen“, sagte Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, bei seiner Begrüßung und sprach den rund 100 Unternehmern, die in den Rosensaal gekommen waren, vermutlich aus der Seele.

Michael Hubberten, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Reutlinger Kanzlei Völker und Partner, wurde deutlicher. „Man merkt dem Mindestlohngesetz an, dass es von Theoretikern gemacht wurde.“ Er griff in seinem Vortrag zahlreiche praktische Fragen, die Betriebe und Lohnbüros umtreiben, wie zum Beispiel die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten und welche Entgeltbestandteile bei der Berechnung des Mindestlohns einfließen dürfen, auf.

Nach Hubbertens Einschätzung birgt die so genannte Generalunternehmerhaftung die meisten Risiken. Denn der Handwerksbetrieb, der einen Teilauftrag an einen Subunternehmer vergebe, sei dafür verantwortlich, dass dieser den Mindestlohn zahle. Zwar seien vertragliche Reglungen möglich. Doch die böten letztlich keine Garantie, um nicht doch für Verstöße anderer in die Pflicht genommen zu werden. Die Folgen können für kleine Betriebe existenzbedrohend sein. Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Hinzu kommen die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Nachzahlung des geschuldeten Lohns.

Hubberten appellierte an die Betriebe, diese Verpflichtung ernst zu nehmen und sich die Vertragspartner genau anzusehen. „Wenn hier etwas schief läuft, kann es richtig teuer werden.“

Über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wacht der Zoll. Reinhold Huber und Anton Knapp vom Hauptzollamt Karlsruhe kontrollieren zu diesem Zweck Lohnabrechnungen und Arbeitszeiten in Betrieben und wissen um die komplizierte Rechtslage. Die Prüfpraxis sei nicht als Konfrontation mit den Betrieben angelegt. „Wir setzen auf Zusammenarbeit“, betonten die beiden Zöllner, die im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls referierten.

Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Justiziar, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer@hwk-reutlingen.de, und Lisa Helli, Telefon 07121 2412-231, E-Mail: lisa.helli@hwk-reutlingen.de