Neue Konditionen für die Digitalisierungsprämie Plus
Das Land fördert Betriebe, die in die Digitalisierung investieren, mit dem Programm „Digitalisierungsprämie Plus“. Seit dieser Woche gelten neue Konditionen für Zuschüsse und den Tilgungszuschuss bei zinsverbilligten Darlehen.
Bereits seit Anfang des Jahres ist die Art der Förderung gekoppelt an die Investitionssumme. Danach konnte der Landeszuschuss für Vorhaben in einer Größenordnung von 5.000 bis 25.000 Euro beantragt werden. Größere Investitionen werden in der Darlehensvariante mit einem Tilgungszuschuss gefördert.
Diese Unterscheidung bleibt erhalten. Geändert haben sich allerdings die Fördersätze und der Tilgungszuschuss. Der Höchstbetrag für Projekte, für die ein Zuschuss beantragt werden kann, wurde ebenfalls gesenkt. Die seit 18. September geltenden Konditionen:
Zuschussvariante
- Für Vorhaben in einer Größenordnung von 5.000 bis 15.000 Euro (bislang bis 25.000 Euro).
- Der Fördersatz beträgt 30 Prozent (bisher 35 Prozent), maximal 3.000 Euro (bislang 4.000 Euro).
Der Zuschuss kann direkt bei der L-Bank beantragt werden.
Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Für Vorhaben in einer Größenordnung von 15.000 bis 100.000 Euro.
- Der Tilgungszuschuss beträgt 4 Prozent (bislang 5 Prozent).
Die Antragstellung für Darlehen läuft über die jeweilige Hausbank.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung gibt es auf unserer Themenseite und bei der L-Bank.
L-Bank: „Digitalisierungsprämie Plus“ – Zuschuss
L-Bank: „Digitalisierungsprämie Plus“ – Darlehen
Fragen zum Programm beantwortet Daniel Seeger, Innovation und Technologie, Telefon 07121 2412-142, daniel.seeger[at]hwk-reutlingen.de.