Foto: Andreas Nikelski / Pixelio

15.04.2014

Neue Regeln für die Abfallentsorgung

Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln für die Abfallentsorgung. Handwerksbetriebe, die größere Mengen transportieren, benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, müssen dies aber beim Landratsamt anzeigen.

Gesetzliche Grundlage dafür sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die zugehörige Anzeige- und Erlaubnisverordnung. Unterschieden werden drei Fälle.  Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit weniger als 20 Tonnen nicht-gefährliche Abfälle oder weniger als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr transportieren, unterliegen weder der Erlaubnis- noch der Anzeigepflicht.

Werden größere Mengen transportiert, muss dies einmalig beim Landratsamt angezeigt werden. Die Behörde vergibt eine Kennnummer und eine Vorgangsnummer. Die Bestätigung ist bei jedem Transport mitzuführen. Die Gebühren für die Bestätigung liegen voraussichtlich zwischen 50 und 100 Euro.

Für gewerbsmäßige Abfalltransporteure gelten strengere Regeln. Sie unterliegen – unabhängig von den Mengen – immer der Anzeigepflicht und müssen besondere Qualifikationen nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen.

Als gewerbsmäßig kann ein Transport bereits eingestuft werden, wenn dieser als gesonderte Dienstleistung angeboten und abgerechnet wird. Alle anderen Handwerksbetriebe sollten darauf achten, dass sie nicht unbeabsichtigt zu gewerbsmäßiger Transporteuren werden.

Vorläufig können die Anzeigen ausschließlich in Papierform eingereicht werden. Nach Angaben des Umweltministeriums soll das elektronische Meldeverfahren Anfang nächsten Jahres zur Verfügung stehen.

Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstages

Formblatt zur Anzeige von Abfalltransporten

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, E-Mail: ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de