Neue Regeln für Fahrverbote in Umweltzonen
Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat die Regeln für Fahrverbote in Umweltzonen verschärft. Danach laufen die Ausnahmengenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit roter Plakette zum 1. Januar 2013 endgültig aus.
Ab dem 1. Januar 2012 gilt für alle Umweltzonen im Land: Fahrzeuge mit roter Plakette müssen draußen bleiben. Ausnahmen sind längstens bis zum 31. Dezember 2012 möglich. Gleichzeitig wurden die Hürden erhöht, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wer sein Fahrzeug aus technischen Gründen nicht nachrüsten lassen kann, benötigt hierzu ab dem 15. September 2011 die Bescheinigung eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation. Die Genehmigung selbst wird durch die Landratsämter erteilt.
Eine weitere Neuerung: Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn der Umstieg auf ein sauberes Fahrzeug wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dieser Nachweis ist für Gewerbetreibende ebenfalls mit erheblichem Aufwand verbunden. Gefordert ist eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers, die belegt, dass die Anschaffung eines für die Umweltzone zugelassenen Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Bei allen Ausnahmegenehmigungen kommt es auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf den Halter an. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) müssen vor dem 1. November 2007 zugelassen worden sein, Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 (rote Plakette) und 3 (gelbe Plakette) vor dem 1. Januar 2010.
Die Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten in Umweltzonen mitzuführen. Wer das Fahrzeug dort parkt, muss das Dokument künftig von außen gut sichtbar auslegen.
Für Fahrzeuge mit gelber Plakette wird das generelle Fahrverbot in Umweltzonen ab dem 1. Januar 2013 wirksam. In Stuttgart tritt die Regelung bereits zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Umweltministerium Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zu Umweltzonen
Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei den Landkreisen.
Landkreis Reutlingen
Ansprechpartner ist Dr. Gerd Kleiber, Abteilung Umwelt und Technik, Telefon 07121 2412-143, gerd.kleiber[at]hwk-reutlingen.de.