Neue Schlichtungsstelle – Betriebe müssen ihre Webseiten und AGB anpassen
Durch die Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hat sich die Bezeichnung der für viele Handwerksbetriebe zuständigen Streitschlichtungsstelle ab dem 1. Januar 2020 geändert.
Nachdem der Bundestag Ende 2019 die Reform des Verbraucherstreitbeilegunsgesetztes (VSBG) beschlossen hat, sind die neuen Regelungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Reform sieht dabei vor, dass die bislang vom Bundesamt der Justiz befristet eingerichtete Universalschlichtungsstelle nun dauerhaft vom Bund geführt und finanziert wird.
Zur Vermeidung von Abmahnungen sollten daher Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern, die eine Webseite unterhalten und/oder AGB vorhalten, die Bezeichnung ihrer Streitschlichtungsstelle ändern. Das muss sowohl auf der Webseite als auch in den AGB geschehen.
Die bisherige Bezeichnung „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl“, ist ab dem 1. Januar 2020 passé, künftig ist die Stelle „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.“ zu nennen.
Sollte weiterhin die vorherige Bezeichung verwendet werden, kann dies als Irreführung des Geschäftsverkehrs qualifiziert und damit als Wettbewerbsverstoß abgemaht werden. Deshalb sollte der Hinweis entsprechend abgeändert werden.
Weitere Informationen zur Verbraucherstreitschlichtung: