Neue Umsatzsteuerregeln auf einen Blick
Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union gelten seit Jahresbeginn neue umsatzsteuerliche Vorschriften. Zwei Faltblätter erläutern die neuen Regeln.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Pflichtangaben in Rechnungen und die Frist für die Rechnungsstellung. Künftig unterliegen Rechnungen dem Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Aussteller der Rechnung ansässig ist.
Hinzu kommen neue Nachweispflichten. Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei ist, muss der Lieferant künftig nachweisen, dass eine Ware in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelangt ist.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt die umfangreichen Neuregelungen in kompakter Form vor. Die Muster können Sie hier herunterladen:
Umsatzsteuer: Neuregelung der Rechnungsanforderungen
Umsatzsteuer: Nachweispflichten bei Lieferungen innerhalb der EU
Die gedruckte Versionen können kostenfrei angefordert werden bei Carolyn Müller, Unternehmensberatung, Telefon 07121 2412-131, E-Mail.