Neue Widerrufsbelehrung
Im August sind neue Regeln für Fernabsatzverträge in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen den Wertersatz bei Widerruf und die Kostenübernahme bei Rücksendungen, die so genannte 40-Euro-Klausel. Händler müssen ihre Widerrufsbelehrungen bis zum 4. November 2011 anpassen, sonst drohen Abmahnungen.
Erst prüfen, dann kaufen – dieser Grundsatz gilt auch auf für Waren, die über einen Onlinehändler bezogen wurden. Allerdings müssen Verbraucher sich an Regeln halten. Was über die Prüfung von Eigenschaften und Funktionen hinausgeht, führt im Falle des Widerrufs in aller Regel zu Ansprüchen des Händlers. Dieser kann Wertersatz für gezogene Nutzungen (neu:§ 312 e Absatz 1 BGB) oder für eine Verschlechterung der Sache verlangen (neu: § 357 Absatz 3 BGB). Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher zuvor über diese Rechtsfolgen informiert worden ist.
Änderungen zügig vornehmen
In die so genannte 40-Euro-Klausel wurde nun das Wort „regelmäßig“ aufgenommen. Händler können die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung dem Besteller auferlegen, sofern die gelieferte Sache der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Widerrufsbelehrungen sind entsprechend zu ergänzen. Zusätzlich muss die Vereinbarung über die regelmäßigen Kosten der Rücksendung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen oder anderweitig vereinbart werden.
Das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009, in dem die deutschen Wertersatzvorschriften für teilweise europarechtswidrig eingestuft wurden. Der Gesetzgeber räumt Händlern eine Übergangsfrist von drei Monaten ein. Um den Anspruch auf Nutzungswertersatz nicht aufs Spiel zu setzen, wird empfohlen, die Änderungen sofort vorzunehmen.
Rechtssichere Muster kostenlos verfügbar
Durch die Aufnahme der Musterwiderufs- und Musterrückgabebelehrung des Gesetzgebers in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) besitzen diese den Rang eines formellen Gesetzes. Mit der Verwendung dieser Vorlagen erfüllen Händler die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Belehrung.
Das Unternehmen Trusted Shops, Europas Marktführer für die Zertifizierung von Onlineshops, bietet Musterbelehrungen zum kostenlosen Download an. Wer die Änderungen nicht fristgerecht umsetzt, riskiert nach dem 4. November 2011 wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.
www.trustedshops.de/widerrufsrecht
Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail: katharina.nopper[at]hwk-reutlingen.de.