Neues Förderangebot für Gründer und Übernehmer
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge bietet Gründern und Übernehmern eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen, Betriebsübernahmen und die Finanzierung von Betriebsmitteln.
Antragsteller müssen keine Sicherheiten erbringen. Der Förderkredit verbindet zudem günstige Konditionen mit einer vollständigen Risikoübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Der Vorteil: Kreditnehmer profitieren von günstigeren Zinsen und einer verbesserten Finanzierbarkeit Ihrer Vorhaben.
Förderung: Förderfähig sind Kosten für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
Gefördert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens, maximal 500.000 Euro.
Zwei Laufzeitvarianten: 15 Jahre (5 tilgungsfreie Jahre) oder 10 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre) mit Zinsbindung.
Keine Sicherheiten erforderlich: Kreditnehmer müssen keine Sicherheiten erbringen.
Erleichterte Kreditvergabe: Hausbanken werden durch eine 100-Prozent-Garantie der Bürgschaftsbanken vom Kreditausfallrisiko entlastet.
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen: Der ERP Förderkredit kann zusammen mit anderen Förderprogrammen genutzt werden.
Günstige Zinsen: Die jeweils aktuellen Konditionen und Zinssätze sind ab 12. Dezember 2024 verfügbar unter kfw.de/077.
Antragstellung: Anträge können bei der Hausbank oder online unter kapital.ermoeglicher.de gestellt werden.
Weitere Informationen:
KfW: ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge (Kredit Nr. 077)
Deutsche Bürgschaftsbanken: ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge
Handwerkskammer Reutlingen: Finanzierungshilfen für Gründer und junge Unternehmen (November 2024)