Ölheizungen: Zertifizierungspflicht für Betriebe wird erweitert
Ab August löst die bundeseinheitliche Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die bisherigen Landesbestimmungen ab. Betriebe, die an Heizölanlagen mit einem Volumen von über 1000 Litern arbeiten, müssen sich künftig alle zwei Jahre zertifizieren lassen.
Am 18. April 2017 wurde die lange erwartete „Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Betriebe in Baden-Württemberg, die an Heizölverbraucheranlagen und zu ihnen gehörenden Anlagenteilen mit einem Inhalt von mehr als 1000 Litern tätig sind, bringt die neue Verordnung eine gravierende Änderung.
Diese Betriebe müssen ab 1. August 2017 als Fachbetriebe zertifiziert sein. Die Fachbetriebszulassung war in Baden-Württemberg für diese Anlagen bislang erst ab einem Volumen von 10.000 Litern vorgesehen, in anderen Bundesländern galt schon länger die Grenze von 1000 Litern.
Die Zulassungspflicht betrifft alle Gewerke, die Heizölverbraucheranlagen errichten, reinigen, instandsetzen oder stilllegen, also etwa Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe, Maler und Lackierer und Tankreiniger. Zur Instandsetzung zählt unter anderem auch der Anstrich des Auffangraumes.
Fachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Güte-und Überwachungsgemeinschaft zu führen, über die erforderlichen Gerätschaften und über sachkundiges Personal verfügt.
Das Zertifizierungsverfahren besteht aus zwei Etappen: der Betrieb wird Mitglied einer Überwachungsgemeinschaft (zum Beispiel die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., ÜWG). Außerdem muss ein technisch verantwortlicher Mitarbeiter des Betriebes an einer einschlägigen Schulung teilnehmen und eine Prüfung ablegen. Die Zertifizierung muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.