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24.03.2025

Personalausweis 2025: Passbilder nur noch digital

Ab Mai 2025 müssen Lichtbilder für Personalausweise, Pässe und ausländerrechtliche Dokumente digital vorliegen und für Behörden abrufbar sein. Was für Fotografen und Kunden wichtig ist.

Papierabzüge haben ausgedient. Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Die Lichtbilder müssen über eine sichere Verbindung an die jeweilige Behörde geschickt bzw. an einem sicheren Speicherort elektronisch abgelegt werden, auf den die Behörde zugreifen kann. Damit sollen Manipulationen verhindert und die Sicherheit der Dokumente erhöht werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hatte im August 2023 Regelungen auf den Weg gebracht, um die Beantragung von Personalausweisen, Pässen und ausländerrechtlichen Dokumenten einfacher und die Dokumente sicherer zu machen. Die Änderungen sind in mehreren Schritten in Kraft getreten.

Ein Anlass für die strengeren Vorgaben sind vielfältigen technischen Möglichkeiten der Bildmanipulation, wie das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen.

Passfotos vom Fotografen oder vom Amt

Wer ein Foto für ein Ausweisdokument benötigt, hat künftig zwei Möglichkeiten: er geht wie bisher in eine professionelles Fotostudio oder er lässt das Foto direkt vor Ort im Bürgeramt erstellen. Bürgerinnen und Bürger haben also weiterhin die Wahl. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Passfotos ausschließlich in Ämtern erstellt werden dürfen. Diese Beschränkung konnte verhindert werden.

Übermittlung nur über zertifizierte Dienste

Die Passbilder müssen auf einem gesicherten elektronischen Weg datenschutzkonform und manipulationssicher an die Behörden übertragen werden. Damit scheidet ein Versand per E-Mail aus. Zwei technische Optionen sind zulässig, der Versand über De-Mail oder Cloud-Lösungen. In jedem Fall müssen die genutzten Übermittlungswege zertifiziert sein.

Versand per De-Mail

Dazu wurde durch das Bundesamt für Informationstechnik in der technischen Richtlinie BSI TR – 03146 –Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung elektronischer Dokumente – die sichere Übertragung festgelegt und beschrieben. Die Richtlinie erlaubt digital aufgenommene Lichtbilder per De-Mail an die Behörden zu versenden.

Hinweis: Mittlerweile nutzen immer weniger Behörden dieses Verfahren. Bitte vorab klären, ob die jeweilige Behörde DE-Mails empfängt und verarbeitet.

Cloud-Dienste

Die Anforderungen an Cloud-Dienste regelt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der Technischen Richtlinie BSI TR-03170. Nach Angaben des BSI laufen aktuell die Zertifizierungsverfahren. Zugelassene Anbieter werden auf der Internetseite des BSI veröffentlicht.

Die Nutzung eines zertifizierten Cloud-Dienstes ist für Fotografen kostenpflichtig. Die Übertragung der Lichtbilder in die Cloud erfolgt durch eine Standard-Internetanbindung.

Kunden erhalten einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) als Ausdruck oder per E-Mail. Die Behörde ruft das neue Passfoto mittels des Codes aus der Cloud ab.

Weitere Informationen

 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: TR-03170 und FAQ für Fotografinnen und Fotografen