14.02.2007

Pflichtangaben auf E-Mails von Handelsregisterunternehmen

[015/07] Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters zum Jahresbeginn müssen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, auch in der elektronischen Korrespondenz formale Anforderungen beachten.

Darauf weisen die Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hin. Die Pflichtangaben zum Unternehmen, die bislang nur auf den gedruckten Geschäftsbriefen angebracht werden mussten, gelten nun in Geschäftsbriefen „gleich welcher Form“ – also beispielsweise auch in E-Mails.

Zu den Pflichtangaben gehören der Name des Inhabers bzw. Unternehmens, der Name des Geschäftsführers, Vorstandes oder Aufsichtsratvorsitzenden, die Firma und der Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, Ltd.), der Sitz des Unternehmens (Ort), das zuständige Handelsregister (z. B. AG Stuttgart), die Handelsregisternummer (beim Handelsregister erfragen!).

Damit die Handelsregisterunternehmen sich keinen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und den damit verbundenen Kosten aussetzen, sollten alle geschäftlichen E-Mails in einer Signatur mit den notwendigen Angaben versehen werden.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen sind Hermann Rempfer und Katharina Lies, Telefon 07121 2412-231.