Foto: Susanne Gnamm / Handwerkskammer Reutlingen

10.10.2017

„PuMa“ erleichtert Einstellung von ausländischen Fachkräften

Ein Modellprojekt eröffnet baden-württembergischen Betrieben aller Branchen neue Möglichkeiten, Fachkräfte mit anerkannter Berufsqualifikation aus Nicht-EU-Staaten zu finden und einzustellen.

Arbeitnehmer aus der Europäischen Union genießen Freizügigkeit. Für alle anderen Personen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt. Bislang hatten Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten nur in bestimmten Mangelberufen eine Chance. Diese Einschränkung ist nun für baden-württembergische Unternehmen probeweise aufgehoben.

„Punktbasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PuMa)“ heißt das Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das neue Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung schaffen soll. Dabei gilt: es können Bewerber aller Berufe eingestellt werden, sofern diese über eine anerkannte Qualifikation und ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Die geforderte Berufsqualifikation muss gleichwertig zu den deutschen Anforderungen sein, um anerkannt zu werden. Möglich ist auch eine Teilanerkennung, in der konkrete Schulungsmaßnahmen zum Erwerb noch fehlender Qualifikationen aufgezeigt werden. Die Handwerkskammer Reutlingen hat hierzu eine Servicestelle eingerichtet.

Bei der Einordnung der Sprachkenntnisse hilft ein Punktesystem. Ausländische Bewerber müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau nachweisen. Weitere Punkte kann der Bewerber durch zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, in Deutschland lebende Verwandtschaft, einen mindestens einjährigen Voraufenthalt in Deutschland oder sonstige Erwerbs- oder Bildungsaufenthalte in der EU mit der Dauer von mindestens sechs Monaten sammeln. Um Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten, müssen insgesamt 100 Punkte erreicht werden.

Service für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die im Rahmen des Projekts qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen wollen, haben mehrere Möglichkeiten: Sie melden eine unbesetzte Stelle unter Hinweis auf „PuMa“ beim zuständigen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, lassen sich in den Interessentenpool aufnehmen und erhalten Vorschläge von geeigneten Bewerbern. Oder sie melden einen bereits ausgewählten Bewerber beim Arbeitgeberservice und reichen den Antrag auf Aufnahme in den Bewerberpool für Fachkräfte mit den entsprechenden Dokumenten weiter. Wichtiger Hinweis: Einreisen dürfen die Fachkräfte nur, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Nach der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen erhält der Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis. Er ist für zwei Jahre verpflichtet, in Baden-Württemberg zu arbeiten. Danach gilt die Arbeitserlaubnis deutschlandweit.

 Bundesagentur für Arbeit: Modellprojekt PuMa

 Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ihre Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen

Arbeitsrecht
Marko Petrovic, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, marko.petrovic[at]hwk-reutlingen.de

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Petra Zweigle, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-271, petra.zweigle[at]hwk-reutlingen.de