Referenzfotos – was Betriebe beachten müssen
Die Arbeit zeigen und mögliche neue Kunden ansprechen. Mit einem Foto auf Instagram geht das schnell und günstig. Was bei Posts und allen anderen Veröffentlichungen rechtlich gilt, darüber informiert der ZDH in einem Merkblatt.
Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte. Ansprechende Aufnahmen von eigenen Werken, ob in den sozialen Medien, im Webauftritt der Firma oder in der Imagebroschüre, sind deshalb ein sinnvolles und entsprechend beliebtes Werbemittel.
Obgleich bei Referenzfotos eine Sache im Mittelpunkt steht, die selbst produziert worden ist, sind bei der Veröffentlichung möglicherweise mehrere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Dies können Persönlichkeitsrechte sein, wenn Personen abgebildet werden, aber auch Schutzrechte von Dritten, wenn das Werk zusammen mit anderen Produkten gezeigt wird, etwa die Anrichte eines Schreiners mit einer bekannten Designlampe und weiteren Möbeln anderer Hersteller in Szene gesetzt wird.
Ebenso spielt eine Rolle, wo das Foto aufgenommen wurde. Für Aufnahmen beim Kunden gelten andere Regeln als für Fotos, die in der eigenen Werkstatt gemacht werden. Es kommt also auf das jeweilige Fotomotiv und den Ort der Aufnahme im Einzelfall an.
Um eventuellen Konflikten vorzubeugen, empfiehlt es sich, Kunden umfassend über die Verwendung der Fotos zu informieren. Wer sicher gehen will, sollte den Aufwand nicht scheuen, die Zustimmung des Kunden schriftlich einzuholen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat hierzu ein Muster für Referenzfotos im Internet und in den sozialen Medien erarbeitet.
Praxis Recht: Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet
Muster: Einverständniserklärung
Fragen zum Thema beantwortet die Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de.