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02.03.2022

Restart-Prämie: L-Bank fördert den Neustart nach Corona

Mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent erweitert die L-Bank ihr Förderangebot für besonders von der Pandemie betroffene kleine und mittlere Unternehmen. Anträge können seit dem 1. März 2022 gestellt werden.

Mit der Restart-Prämie können also beispielsweise Friseure und Kosmetiker, aber auch Catering-Unternehmen oder der Einzelhandel, ihren Neustart nach der Pandemie ankurbeln.

Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss ist gekoppelt an die Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags bis zu maximal 50.000 Euro.

Antragsstellung über die Hausbank

Bestandsunternehmen, die ab 1. März 2022 ein Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragen, können die Restart-Prämie in Kombination über die Hausbank mitbeantragen. Das Programmm ist nur verübergehend verfügbar. Die Antragsfrist läuft bis zum 24. Juni 2022.

Mehr Informationen zu den Förderangeboten der L-Bank auf www.l-bank.de