Foto: Tim Reckmann / Pixelio

08.03.2017

Rundfunkbeitrag: Neue Regeln für Betriebe

Seit diesem Jahr haben Betriebe die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigte anteilig zu melden und so möglicherweise ihren Rundfunkbeitrag zu reduzieren. Die Daten müssen bis zum 31. März an den Beitragsservice übermittelt werden.

Damit stehen nun zwei Modelle zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl zur Wahl. Nach der Zählweise A wird jeder Mitarbeiter wie bisher mit dem Faktor 1 gezählt. Neu hinzugekommen ist die Zählweise B. Danach werden Teilzeitbeschäftigte je nach der wöchentlichen Arbeitszeit mit unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt:

  • Bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden gilt der Faktor 0,5.
  • Teilzeitkräfte mit einer Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt.
  • Beschäftigte, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, werden als Vollzeitkräfte mit dem Faktor 1,0 gezählt.

Grundlage für die Berechnung des Rundfunkbeitrags sind die Zahl der Betriebsstätten, die Zahl der Fahrzeuge und die Beschäftigtenzahl. Dabei müssen alle Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter mitgezählt werden. Ausgenommen sind Auszubildende, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“) und Leiharbeitnehmer.

Ob die neue Zählweise zu einem günstigeren Beitrag führt, können Betriebe auf dem Serviceportal zum Rundfunkbeitrag berechnen. Der Beitragsservice stellt dort einen Online-Rechner zur Verfügung. Änderungsmitteilungen können ebenfalls online übermittelt werden. Stichtag ist der 31. März 2017.

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