Foto: Gabi Eder / Pixelio

08.01.2015

Rußpartikelfilter: Nachrüsten wird 2015 gefördert

Der Bund setzt sein Förderprogramm zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern fort. Wer den Einbau im Jahr 2015 vornimmt, erhält einen Festzuschuss von 260 Euro. Anträge können ab 1. Februar gestellt werden.

Die Konditionen sind dieselben wie in den Vorjahren: Gefördert wird die Nachrüstung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen. Der Einbau muss im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Der Zuschuss kann von Privatpersonen und Unternehmen ab dem 1. Februar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden. Zusätzlich muss eine Kopie des Fahrzeugscheins als Bescheinigung über die Nachrüstung eingereicht werden.

Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Anträge können bis zum 15. Februar 2016 gestellt werden. Allerdings sollten sich Interessierte nicht allzu lange Zeit lassen. Es ist mit einer großen Nachfrage zu rechnen. Daher dürften die Fördermittel wie bereits in den vergangenen Förderperioden deutlich früher ausgeschöpft sein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, E-Mail: ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.