Schwarz arbeitende Friseure sind eine unfaire Konkurrenz für alle ehrlich arbeitenden Salons. Foto: David_Fsk/Stock Adobe

15.11.2023

Schwarzarbeit beim Friseur: Kammer deckt Verstoß in Reutlingen auf

Der Kampf gegen Schwarzarbeit im Friseurhandwerk nimmt Fahrt auf. Im Jahr 2022 gab es bundesweit 4.000 Kontrollen in Friseursalons durch den Zoll. Schwarzarbeit in Friseursalons und Barbershops ist leider keine Seltenheit und vor allem kein Kavaliersdelikt.

Vor Kurzem ist es der Handwerkskammer Reutlingen mit Hilfe der Polizei und der Stadt Reutlingen gelungen, einem illegal arbeitenden „Friseur“ in der Reutlinger Metzgerstraße das Handwerk zu legen. Die Polizei ging Hinweisen auf einen „Friseursalon“ nach, in dem illegale Arbeitspraktiken und Schwarzarbeit vermutet wurden.

„Die ‚schwarzen Schafe‘, die unter Mindestlohn zahlen, illegal beschäftigen, Sozialmissbrauch begehen oder ohne Eintragung in die Handwerksrolle arbeiten, sind eine unfaire Konkurrenz für alle ehrlich arbeitenden Salons“, sagt Richard Schweizer, Justiziar und Geschäftsbereichsleiter Recht und Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Reutlingen. Er verfolgt das Geschehen im Friseurhandwerk seit Jahren. Meldungen von schwarzarbeitenden Friseurinnen und Friseuren sind ihm nicht unbekannt: „Da wundern sich Kunden, warum ein Haarschnitt bei einem Salon nur zehn Euro kostet, eine Ecke weiter aber 70 Euro. Häufig übernehmen Barbershops, die keinen Friseurmeister oder -meisterin beschäftigen, einfach die Aufgaben eines Friseurs und schneiden auch Haare, obwohl sie das nicht dürfen. Die Palette an Verstößen ist groß und uns ein Dorn im Auge.“

Der betroffene Reutlinger „Friseur“, der seinen „Salon“ im Kellerverschlag eines Mietshauses in der Metzgerstraße betrieb, arbeitete schwarz und ohne Eintragung in die Handwerksrolle. „Schwarzarbeit ist nicht nur strafrechtlich relevant und/oder stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern untergräbt auch die Integrität des Arbeitsmarktes. Unser Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Unternehmen zu schaffen und illegale Praktiken zu bekämpfen und zu unterbinden“, sagt Richard Schweizer.

Das Amtsgericht Reutlingen verurteilte den Betroffenen zu einem hohen Bußgeld. Darüber hinaus trägt er auch die Kosten des gesamten Verfahrens.

Bei Fragen hilft Ihnen die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de