Seminar: Das neue Bauvertragsrecht
Im November finden zwei Seminare zur Reform des Bauvertragsrechts in Reutlingen statt. Neben den Neuerungen, die 2018 in Kraft treten, werden in der Praxis immer wieder auftretende Fragen rund um den Bauvertrag behandelt.
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Mit der Gesetzesreform wird das Werkvertragsrecht (VOB/B und BGB) neu gegliedert und in zahlreichen Punkten neu geregelt.
Das Seminar stellt die wichtigsten Änderungen vor. Dabei wird auch auf bekannte Fragestellungen eingegangen, wie sie regelmäßig bei Abschlagszahlungen oder bei der Abnahme von Bauleistungen auftreten.
Inhalte
Das neue Bauvertragsrecht
- Neuregelungen des Bauvertragsrechts
- Erstattung von Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaftem Baumaterial
- Abschlagszahlungen
- Neue Regeln für die Abnahme
- Änderungsanordnungen durch den Bauherrn und Folgen für die Vergütung
- Verbraucher als Bauherrn: Konsequenzen für Handwerker
Praktische Probleme des Bauvertragsrechts
- Abschlagszahlungen
- Abnahme und Verjährung
- Sicherheiten, Bauhandwerkersicherheit
- Vergütung von Änderungsleistungen/Zusatzleistungen (Nachträge)
- Behinderung, Bauzeitverlängerung, Zusatzvergütung
- Umgang mit Sicherheiten
- Die Teilnehmer erhalten hierzu Mustervereinbarungen und Formulierungshilfen.
Termine
Kurs 1: 21. November 2017, 17 bis 20 Uhr
Kurs 2: 28. November 2017, 17 bis 20 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Dr. Alexander Zahn, Kanzlei Koeble, Fuhrmann, Locher, Zahn, Hüttinger in Reutlingen
Ort: Bildungsakademie Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen
Kosten: 95 Euro (inkl. Imbiss und Getränken)
Ihre Fragen beantwortet Margit Buck, Bildungsakademie Reutlingen, Telefon 07121 2412-322, margit.buck[at]bildungsakademie-rt.de