22.07.2010

Serviceangebot der Handwerkskammer Reutlingen deutlich ausgeweitet

Bei der Sommervollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen stellte Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert das erweiterte Informationsangebot der Kammer in den Mittelpunkt seines Berichtes. Insbesondere die Veranstaltungsreihe „Handwerk lädt ein…“ werde von den Betrieben sehr gut angenommen.

Angeboten werden Themen, die vielen kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks im Kammerbezirk unter den Nägeln brennen. Das zeigte sich zum Beispiel bei den Veranstaltungen zum Thema „Betriebsübergabe“, die äußerst erfolgreich verliefen. Angesichts der großen Nachfrage musste kurzfristig ein zusätzlicher Termin organisiert werden; über 250 Teilnehmer waren an den beiden Tagen in das Albgold Kundenzentrum nach Trochtelfingen gekommen. „In vielen Handwerksbetrieben ist die Nachfolge ein dringliches Problem, denn immer seltener können Betriebe innerhalb der Familie fortgeführt werden“, sagte Eisert. In rund einem Drittel der Betriebe stehe in den nächsten Jahren der Generationswechsel an. Bereits heute müsse jeder zehnte Betrieb stillgelegt werden, weil kein Nachfolger gefunden werden könne, so Eisert.

Eine weitere „Erfolgsgeschichte“ ist die bereits im Herbst 2008 gestartete Veranstaltungsreihe zur elektronischen Vergabe. Die Bilanz im Kammerbezirk: 70 Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Teilnehmern. „Damit kommt die Hälfte aller Teilnehmer in Baden-Württemberg aus unserem Kammerbezirk“, stellte Eisert fest.

Solche Angebote seien vor allen Dingen deshalb so wichtig, weil elektronische Verfahren in wenigen Jahren Standard bei Geschäftsprozessen zwischen  Verwaltung und Wirtschaft seien. Die Handwerkskammer habe sich mit ihrem Serviceangebot  darauf eingestellt, so Eisert: „Wir sehen eine wichtige Aufgabe darin, unsere Mitglieder frühzeitig und praxisnah auf den digitalen Geschäftsalltag vorzubereiten.“

Beispielhaft nannte Eisert außerdem das elektronische Abfallnachweisverfahren, das seit April eingeführt wird.  Mehr als 130 Handwerker hatten im Februar 2010 einen Informationsabend der Handwerkskammer besucht, um sich einen Überblick über veränderte Abläufe und technische Anforderungen zu verschaffen.

Lobbyarbeit
Neben dem Serviceangebot für die Handwerksbetriebe der Region ist die politische Lobbyarbeit der zweite wesentliche Schwerpunkt der Kammerarbeit. „Themen gibt es genug“, führte Eisert aus. So zum Beispiel beim Bauforderungssicherungsgesetz, bei dem die Handwerkskammer als Lobbyist insbesondere der Handwerksbetriebe auftrete, die als Subunternehmer tätig werden. Deren Interessen, so Eisert, seien nun einmal völlig andere als die er Bauindustrie und der Generalunternehmer – diese wendeten sich bis heute gegen die in diesem Gesetz vorgesehene Pflicht zur trennscharfen, baustellenbezogenen Separierung des Baugeldes. Aber nur auf dieser Grundlage sei eine finanzielle Sicherung der Subunternehmer möglich, so Eisert.

Die Interessen der mittelständischen Handwerksbetriebe stehen für die Handwerkskammer Reutlingen auch bei der Reform der Rundfunkfinanzierung im Mittelpunkt. Im Juni 2010 hatten sich die Bundesländer auf die Eckpunkte eines neuen Modells verständigt. „Was dort geplant ist, darüber sind wir alles andere als erfreut, auch wenn wir prinzipiell die Notwendigkeit einer Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr anerkennen“, sagte Eisert. Er kritisierte, dass gerade kleine und mittlere Betriebe stärker als bisher belastet werden sollen, während Großbetriebe mit Entlastungen rechnen könnten. „Wir fordern deshalb zur Vermeidung dieser Ungerechtigkeiten eine Anpassung der Staffelung der Rundfunkbeiträge.“

An Brisanz gewonnen haben in der Zwischenzeit auch die Aktivitäten der so genannten Zweckverbände wie der „Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal“ oder der „Wegebaugemeinschaft Albrand“. Diese haben – zum Beispiel im Straßenbau – zurzeit einen 19-prozentigen Wettbewerbsvorteil gegenüber handwerklichen Betrieben. Das Finanzministerium Baden-Württemberg sei der Meinung, dass hier eine so genannte „hoheitliche Beistandsleistung“ vorliege, der Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts also hoheitliche Aufgaben erfülle und demnach nicht umsatzsteuerpflichtig sei. Trotz der Finanznöte der Kommunen könne es nicht angehen, so Eisert, dass regionale Handwerksbetriebe bei Vergabeverfahren von vornherein keine reelle Chance hätten. „Auf Grund seiner Bedeutung werden wir dieses Thema gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) weiter verfolgen.“