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07.04.2020

Steuerfreier Bonus für Arbeitnehmer

Im Krankenhaus, in Logistik und Verkauf – viele Arbeitnehmer sind in diesen Tagen besonders gefordert. Um ihren Einsatz zu honorieren, sind in diesem Jahr Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Die Regelung bezieht sich auf Sonderzahlungen und Sachleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass es sich um zusätzliche Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handelt.

Hinweis für Arbeitgeber: Rechtlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Arbeitgeber sollten die Zahlung mit einem Vorbehalt versehen, der das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindert. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat hierzu eine Musterformulierung erarbeitet.

 Bonuszahlung – Musterschreiben für Arbeitgeber