Telefonische Krankschreibung - welche Regeln gelten
Was in der Corona-Pandemie befristet galt, ist nun dauerhaft möglich: Patienten mit leichten Erkrankungen können sich den Arztbesuch sparen und sich per Telefon krankschreiben lassen. Allerdings ist das Verfahren an einige Bedingungen geknüpft.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Dezember 2023 beschlossene Regelung soll dazu beitragen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und Praxen zu entlasten.
Für die telefonische Anamnese gelten folgende Regeln:
Nur bei bekannten Patienten: Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Keine schwere Symptomatik: Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
Keine Videosprechstunde möglich: Voraussetzung für die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist ferner, dass der Patient den Arzt nicht per Video konsultieren kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Patienten die Videosprechstunde nicht wahrnehmen können, weil es ihnen aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.
Maximal fünf Kalendertage: Die erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellt. Umgekehrt gilt: Wurde die erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt, so ist die Ausstellung einer Folgebescheinigung auch am Telefon möglich.
Ärztliche Entscheidung: Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kein Anspruch: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.